AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Soweit Sie unsere Leistungen als Nichtunternehmer oder als Unternehmer für Ihren nichtunternehmerischen Bereich bezogen haben, sind Sie gemäß § 14b Abs. 1, Satz 5 UStG verpflichtet, die Rechnung 2 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist..

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier als PDF herunterladen.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fa. Fenster Ruoff 2020 (PDF)